Holzarbeiten
gesetzliche Grundlagen für Waldbesitzer:
Nach dem österreichischen Forstgesetz 1975
sind Waldbesitzer verpflichtet den Wald von Dürrholz
und Windbruch zu reinigen, da sonst der Befall von
Borkenkäfern droht. Wenn der Waldbesitzer nach
Aufforderung der Bundesforste keine Aktivitäten setzt wird die Ausforstung von den Bundesforsten
beauftragt und dem Waldbesitzer verrechnet. Das kann sehr teuer werden... Auszug aus dem Gesetz: (2) Sind durch die Schädlingsgefahr auch andere Wälder bedroht, so
hat die Behörde, wenn es die erfolgreiche Vorbeugung oder Bekämpfung
erfordert, den Waldeigentümern des gefährdeten Gebietes gemeinsam
oder gleichzeitig durchzuführende Maßnahmen durch Bescheid oder
Verordnung vorzuschreiben.
Wir bieten dazu an: Ausforstungen:
ausdünnen des Baumbestandes, entfernen von Windbruch,
Dürrholz, Abtransport Ernteschlägerung:
kostenlos wenn Holzerlös ausreichend ist, ab ca 0,5ha Waldfläche
wird nach Besichtigung kalkuliert Einzelbaumschlägerung: Fällen von schwer zugänglichen und gefährlichen Bäumen
, Preis wird nach Besichtigung festgelegt Blochspaltungen
Blochverladung und Transport